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Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.
Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in ihrer Sitzung am 19.06.2026 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Am Rosengarten II“ gefasst. Gleichzeitig hat die Gemeindevertretung für den festgelegten Planbereich eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Veränderungssperre sind aus dem abgedruckten Planausschnitt (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und die Sicherung der Erschließung die Grundstücke des Wochenendhausgebietes in Eidengesäß durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes in ein „Allgemeines Wohngebiet“ umgewandelt werden.
Zur Sicherung der Planung für den Planbereich und damit während der Planungsphase keine unerwünschten Tatsachen geschaffen werden, wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen.
Es dürfen während der Veränderungssperre keine Vorhaben im Sinne § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden.
Es dürfen keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorgenommen werden.
Linsengericht, 09.07.2026
Gemeindevorstand der Gemeinde Linsengericht
gez.
Markus Betz
Bürgermeister