Räumung der Gräber, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist


Auf Grund des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen i.V. mit der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Linsengericht vom 29.08.2019 beabsichtigt die Gemeinde Linsengericht, auf den Friedhöfen des Gemeindegebietes folgende Gräber zu räumen:

Großenhausen

Doppelgrab Vogel, Hedwig Else Annita, verstorben am 04.12.1991 und

Vogel, Dr. Ernst Emil Johannes, verstorben am 29.10.1978

Lützelhausen

Doppelgrab, Braun, Elisabeth, verstorben am 09.07.1987 und

Braun, Otto Friedrich, verstorben am 22.05.1989

da diese bei einer Ortsbesichtigung aufgefallen sind und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar oder verstorben sind.

und

Altenhaßlau (alt)

Reihengrab Hickl, Helene, verstorben am 28.07.1986

Geislitz

Reihengrab Rau, Jürgen, verstorben am 01.11.1986

da deren Nutzungsrecht abgelaufen ist und deren Angehörige nach unseren Unterlagen nicht mehr feststellbar oder verstorben sind.

Es wird davon ausgegangen, dass Nutzungsberechtigte im Sinne unserer Friedhofsordnung nicht mehr vorhanden sind.

Diese Grabstätten werden nach Ablauf von 8 Wochen durch den Bauhof eingeebnet.

Sollten Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt.

Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Linsengericht während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 06051/709-6106 zur Verfügung.

 

Linsengericht, 19.08.2026

Der Vorstand der Gemeinde Linsengericht

gez.:

Markus Betz

Bürgermeister