Besonderer Schutz der Vögel während der Brutzeit


Mit dem Frühling hat die Brutzeit der Vögel und damit eine besonders empfindliche Phase im Lebenskreislauf der Natur begonnen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Linsengericht erinnert deshalb auch in diesem Jahr an die Leinenpflicht für Hunde. Die Feuchtwiesen-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Linsengericht sind besondere Rückzugsgebiete für gefährdete Wiesenvögel wie Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Schafstelze und andere. Diese Wiesenbrüter sind besonders schutzbedürftig, da sie ihre Nester am Boden anlegen. Ein frei laufender Hund stört die Tiere jedoch nicht nur während der Brut- und Aufzuchtzeit. Bereits jetzt, wenn die Brutreviere besetzt werden, sind Wiesenbrüter naturgemäß störanfällig. Generell müssen Hundebesitzer ihren Vierbeiner in oder am Rand von Naturschutzgebieten anleinen. Auch dürfen die Wege nicht verlassen werden.

Die Gemeinde appelliert zudem an Wanderer und Radfahrer, entsprechende Hinweisschilder zum Schutz der Natur zu beachten.