neue Regelung für die Erstattung von
Bauschutt


Kleinmengen von Bauschutt, die an der Deponie Hailer angeliefert werden, erstattet die Gemeinde Linsengericht grundsätzlich an die Linsengerichter Bürger:innen.

Gegen Einreichung des Anlieferungsscheines mit Gebührenbescheid und Quittung werden maximal 12,00 Euro pro Anlieferung erstattet. Bitte beachten Sie, dass Sie ein halbes Jahr ab Ausstellungsdatum der Quittung, Ihren Anspruch auf Erstattung bei der Gemeinde Linsengericht geltend machen. Danach erlischt der Anspruch automatisch.

Sie können sich vorzugsweise die Gebühren per Überweisung erstatten lassen. Hier verwenden Sie bitte folgenden Vordruck: https://www.linsengericht.de/pdfs/formulare/bauschutt-erstattung.pdf?cid=5xv


Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Belege einzureichen:

Per E-Mail: Steueramt@linsengericht.de

Per Post:  Gemeinde Linsengericht
                  Finanz-/Steuerverwaltung
                  Amtshofstr. 1
                  63589 Linsengericht

oder in den Behördenbriefkasten