Zu § 15 - Gebühren
Es werden zum 01.01.2024 neue Gebühren für die Deckung des Teilhaushaltes gemäß Abs. 1 festgelegt.
60 l Gefäß | 231,00 Euro/Jahr |
80 l Gefäß | 308,00 Euro/Jahr |
120 l Gefäß | 461,00 Euro/Jahr |
240 l Gefäß | 923,00 Euro/Jahr |
1,1 cbm Gefäß | 4.228,00 Euro/Jahr |
1,1 cbm Gefäß | 8.457,00 Euro/Jahr |
b. Biomüll
80 l Gefäß | 62,00 Euro/Jahr |
120 l Gefäß | 92,00 Euro/Jahr |
240 l Gefäß | 185,00 Euro/Jahr |
2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Sonderregelung für Grundstücke, die mit bis zu zwei Personen bewohnt werden:
60 l Restmülltonne 106,00 Euro / Jahr
Die Gefäße für bis zu zwei Personen-Haushalte sind/werden auf Antrag mit einem roten Deckel gekennzeichnet.
Zudem werden sie in einem Rhythmus von 4 Wochen geleert.
3. Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Restmüllsäcke werden zum Stückpreis von 8,00 Euro abgegeben. Kompostierbare Säcke für Bioabfälle werden zum
Stückpreis von 6,00 € abgegeben.