Nutzung öffentlicher Abfallbehälter


Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Haltestellen oder Parkanlagen dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls.

Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. Werfen Sie etwa ein Papiertaschentuch oder ein Butterbrotpapier in einen öffentlichen Papierkorb, wird es keine Probleme geben.

Kritisch wird es, wenn Sie eine volle Mülltüte zu einem öffentlichen Abfallbehälter bringen. Dann liegt der Verdacht nahe, dass Sie Ihren Hausmüll entsorgen wollen und das ist verboten.

Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

Werfen Sie Hausmüll in einen öffentlichen Abfalleimer, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einem Bußgeld belegt werden.

Die Gemeinde bittet hierfür um Verständnis und Mithilfe.

Linsengericht, den 18.01.2024