Richtiges Verhalten bei Schnee und Eis


Das Ordnungsamt der Gemeinde Linsengericht informiert:


Richtiges Verhalten bei Schnee und Eis

Damit alle Linsengerichterinnen und Linsengerichter möglichst unfallfrei durch den Winter kommen, muss jeder seine Aufgaben erfüllen. Da sich die Anfragen häufen, welche Aufgaben das sind und wie bzw. wann sie zu erfüllen sind, wollen hierzu eine grobe Übersicht geben. Alle Pflichten und deren Ausführung können Sie der Straßenreinigungssatzung entnehmen. Den Winterdienst betreffenden Teil finden Sie in dieser Ausgabe als „öffentliche Bekanntmachung“.


Grundsätzliches:

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Linsengericht besteht für alle Haus- und Grundstückseigentümer, oder den von ihm Verpflichteten (z. B. Mieter), die Pflicht zur Straßenreinigung und zum Winterdienst. Den Teil der Straßenreinigungssatzung zum Winterdienst finden Sie in dieser Ausgabe der Zeitung als „Öffentliche Bekanntmachung“.


Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?

Als Eigentümer müssen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Gehweg von Schnee freihalten und bei Glätte streuen (bzw. das Eis beseitigen). Bei Schneefall ist die Räumung sofort zu veranlassen.

Ist in Ihrer Straße nur ein einseitiger Gehweg vorhanden, sind sowohl die Eigentümer an der Gehwegseite, als auch die Eigentümer zur Räumung verpflichtet, deren Grundstücke auf der gegenüberliegenden Seite des Gehweges liegen. In Jahren mit gerader Endzahl ( 2024 ) sind die Eigentümer an der Gehwegseite, in Jahren mit ungeraden Endziffern ( 2025 ), die Eigentümer der Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Gehweges verpflichtet. Ist in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden, muss auf beiden Seiten der Straße am Rand ein Streifen von 1,50 m geräumt werden. Wohin mit dem Schnee? Am besten in den Vorgarten. Als Autofahrer werden Sie selbst schon einmal festgestellt haben, dass es sich nur sehr schlecht ein- und ausparken lässt, wenn zu viel Schnee zwischen die parkenden Autos geschippt wurde.

 

Was Sie wissen sollten:

Es ist auch und vor allem in Ihrem Interesse, Ihre „Winterpflichten“ zu erfüllen. Sollten Sie als Grundstücksbesitzer Ihrer Pflicht nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie persönlich haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.

 

Ihre Mithilfe beim Winterdienst durch die Gemeinde:

Sichere Straßen, Wege und Plätze im Winter sind eine wichtige Aufgabe. Deshalb stehen die Bauhof-Mitarbeiter in Rufbereitschaft und starten sofort in aller Frühe, damit Schnee und Glätte den Berufsverkehr nicht gänzlich lahmlegen. Wenn viele noch schlafen, wird bereits geschoben und gestreut.

Um den Winterdienst durch den Bauhof bestmöglich erfüllen zu können, brauchen wir Ihre Hilfe: wir bitten darum, in der Straße möglichst nicht versetzt zu parken. Besser noch ist es, die Fahrzeuge auf dem Grundstück abzustellen. Das ist vor allem in den steilen Straßen von hoher Bedeutung. Nur so ist gewährleistet, dass die Straßen geräumt werden können.


Ein Wort zum Schluss:

Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Also müssen alle ihr Bestes geben, um den Winter genießen zu können. Bitte seien Sie als Verkehrsteilnehmer aufmerksam und haben Sie Verständnis dafür, dass die Straßen und Wege unserer Gemeinde im Winter nicht immer so komfortabel zu passieren sind wie im Sommer.