Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollfahrt der Freiwilligen Feuerwehr und der Ordnungspolizei wurden am Montag, den 05.05.2025, alle Ortsteile des Linsengerichts auf ihre Befahrbarkeit für Einsatz- und Großfahrzeuge überprüft. Mit dem größten Einsatzfahrzeug der Feuerwehr wurden in den Abendstunden mehrere Straßenzüge befahren, wobei an verschiedenen Stellen Engpässe festgestellt wurden. Diese entstanden durch ungünstig abgestellte Fahrzeuge am Fahrbahnrand, wodurch im Einsatzfall ein zügiges Durchkommen nicht gewährleistet wäre.
Für Feuerwehr, Rettungsdienste, Winterdienst und Müllabfuhr ist eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern erforderlich. Optimal ist eine Breite von 3,50 Metern. Ist diese nicht gegeben, kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen, die im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben können. Auch rechtliche Konsequenzen für Fahrzeughalter sind im Schadensfall nicht auszuschließen.
Infolge der festgestellten Engstellen wurden an entsprechenden Fahrzeugen Hinweise durch die Ordnungspolizei angebracht, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Zukünftig werden Kontrollfahrten in unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt. Dabei werden festgestellte Ordnungswidrigkeiten entsprechend geahndet.
Ein weiterer Punkt betrifft das Zuparken von Wendeplätzen am Ende von Wohnstraßen. Diese Flächen werden von größeren Fahrzeugen vollständig zum Wenden benötigt. Eine blockierte Wendezone zwingt diese Fahrzeuge zum Rückwärtsfahren über längere Strecken, was neben erhöhtem Zeitaufwand auch ein größeres Unfallrisiko darstellt.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Sträucher und Hecken die Durchfahrt für größere Fahrzeuge zusätzlich erschweren können. Die regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls der Rückschnitt solcher Pflanzen ist daher von Bedeutung.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für die Berücksichtigung dieser Hinweise im Sinne der allgemeinen Sicherheit und Einsatzfähigkeit aller Dienste.