Unterschriftsbeglaubigungen bei der Gemeinde Linsengericht


Für viele offizielle Angelegenheiten – etwa bei Verträgen, Anträgen oder anderen rechtlich relevanten Dokumenten – ist eine Beglaubigung der Unterschrift erforderlich. Diese bestätigt, dass die Unterschrift tatsächlich von der angegebenen Person stammt.

In der Gemeinde Linsengericht kann die Beglaubigung entweder durch die Gemeindeverwaltung oder durch das Ortsgericht erfolgen. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, hängt vom jeweiligen Dokument oder Verwendungszweck ab.

Wichtig: Bitte klären Sie vorab, welche Behörde für Ihre Beglaubigung zuständig ist. Wenden Sie sich dazu an Frau Hentschel von der Sozialverwaltung – sie berät Sie gerne und unterstützt bei der Terminvereinbarung.

Kontaktinformationen:

  • Frau Nadine Hentschel
  • Telefon: 06051/709-3112
  • E-Mail: nadine.hentschel@linsengericht.de

Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Frau Hentschel auf, um alle notwendigen Informationen zu erhalten und einen passenden Termin zu vereinbaren.