Gute Nachrichten für alle Linsengerichter, Linsengerichterinnen und jene, die es noch werden wollen: Der gesamte Wohnsitzmeldeprozess kann künftig mit der „elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA)“ auch online und ohne persönlichen Besuch im Rathaus erledigt werden.
Das ist besonders für Berufstätige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität von Vorteil. Durch die Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte werden dabei höchste Sicherheitsstandards zum Schutz der persönlichen Daten gewährleistet.
Somit haben die Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, ihre Meldepflicht rechtssicher und fristgerecht digital von überall aus zu erfüllen. Schließlich werde nach erfolgreicher Anmeldung eine elektronische Meldebestätigung ausgestellt.
Über die Internetseite https://wohnsitzanmeldung.gov.de kann der Online-Service genutzt werden. Ein leicht verständlicher Schritt-für-Schritt-Prozess führt die Bürgerinnen und Bürger durch die erforderlichen Angaben des Onlinedienstes. Nach der Authentifizierung erhalten Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf ihre bisher im Melderegister gespeicherten Daten, können diese überprüfen und ihre neue Adresse sowie das Einzugsdatum eingeben. Nach erfolgreicher Prüfung der Eingaben durch die zuständige Meldebehörde steht eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit. Ein elektronisches Siegel macht das Dokument fälschungssicher. Die neuen Daten aus dem Melderegister können nun per AusweisApp direkt auf den Chip im jeweiligen Lichtbilddokument übertragen werden. Zum Schluss kommt per Post ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber. Dieser kann nach Anleitung eigenständig auf Ausweis und Pass angebracht werden.
Was für die genannte Authentifizierung benötigt wird: Einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp, ein handelsübliches NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät, eine Mailadresse und ein kostenloses, behördliches Nutzerkonto (Empfehlung: BundID über www.id.bund.de/de zu beantragen). EU-Bürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums können den Dienst mittels einer eID-Karte nutzen.
Neben Anmeldungen von alleinstehenden, volljährigen Personen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich, die innerhalb von Deutschland zugezogen oder innerhalb Linsengerichts umgezogen sind. Voraussetzung ist, dass alle Personen im Familienverbund bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen sowie deren minderjährige Kinder. Außerdem ist kraft Gesetzes eine Wohnungsgeberbestätigung hochzuladen.
Wer aber den persönlichen Kontakt bevorzugt, hat selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, seine Angelegenheiten vor Ort nach vorheriger Terminvereinbarung zu regeln. Es besteht kein „Muss“, den neuen Online-Service der elektronischen Wohnsitzanmeldung zu nutzen.
Gemeindeverwaltung, Pass- und Einwohnermeldeamt Linsengericht, 29.01.2025