Besonderer Schutz der Vögel während der Brutzeit
Mit dem Frühling hat die Brutzeit der Vögel und damit eine besonders empfindliche Phase im Lebenskreislauf der Natur begonnen. Das Ordnungsamt der Gemeinde Linsengericht erinnert deshalb auch in diesem Jahr an die Leinenpflicht für Hunde in den Naturschutzgebieten.
Die Feuchtwiesen-Naturschutzgebiete in der Gemeinde Linsengericht sind wichtige Rückzugsgebiete für gefährdete Wiesenvögel wie Brachvogel, Kiebitz, Feldlerche, Rebhuhn, Schafstelze und andere Arten. Diese sogenannten Wiesenbrüter sind besonders schutzbedürftig, da sie ihre Nester am Boden anlegen. Freilaufende Hunde können die Tiere dabei nicht nur während der Brut- und Aufzuchtzeit erheblich stören. Bereits jetzt, wenn die Brutreviere besetzt werden, reagieren viele Vogelarten besonders empfindlich auf Störungen.
Generell müssen Hundebesitzer ihre Vierbeiner in oder am Rand von Naturschutzgebieten anleinen. Außerdem dürfen die ausgewiesenen Wege nicht verlassen werden.
Auch in den Linsengerichter Waldflächen sollten Erholungssuchende besondere Rücksicht auf die Tierwelt nehmen. Zwar besteht dort keine generelle Leinenpflicht, dennoch bittet die Gemeinde Hundebesitzer, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit möglichst angeleint zu führen.
Im März beginnt in Hessen die sogenannte Brut- und Setzzeit – also die Zeit, in der Wildtiere und ihr Nachwuchs besonderen Schutz benötigen. Viele Vogelarten, darunter auch Amseln, beginnen jetzt mit dem Nestbau. Für brütende Vögel, aber auch für andere Wildtiere wie Hasen oder Rehe, wirken Hunde instinktiv wie natürliche Fressfeinde. Bereits kurze Störungen können dazu führen, dass Tiere ihre Nester oder Jungtiere verlassen und erst nach längerer Zeit zurückkehren.
Die Gemeinde appelliert daher an Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer, die entsprechenden Hinweisschilder zu beachten und durch rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der heimischen Tierwelt beizutragen.
Linsengericht, den 10.03.2026