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Mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträgen im Dezember 2024 steht die Gemeinde Linsengericht vor der ersten Erhebung nach dem neuen Beitragssystem. Um Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer umfassend und verständlich über die damit verbundenen Regelungen zu informieren, hat die Gemeinde eine neue Informationsbroschüre erstellt.
Die Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die wiederkehrenden Straßenbeiträge und erläutert, wie sich das neue System von den früher bekannten einmaligen Straßenbeiträgen unterscheidet.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass bei wiederkehrenden Straßenbeiträgen nicht ausschließlich die Grundstücke an der jeweils ausgebauten Straße betrachtet werden. Der beitragsfähige Aufwand wird innerhalb des jeweiligen Abrechnungsgebietes auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt. Dadurch wird der Aufwand auf eine größere Zahl von Grundstücken verteilt.
„Uns ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie sich ihr Beitrag zusammensetzt und warum ein Beitrag auch dann entstehen kann, wenn unmittelbar vor dem eigenen Grundstück keine Baumaßnahme stattfindet“, erläutert der Bürgermeister.
Die Broschüre informiert unter anderem darüber,
Eine anschauliche Beispielrechnung zeigt außerdem, wie aus Grundstücksfläche, Nutzungsfaktor und Beitragssatz der individuelle Beitrag ermittelt werden kann.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die konkrete Beitragshöhe jeweils von den tatsächlichen beitragsfähigen Aufwendungen und den für das jeweilige Abrechnungsgebiet maßgeblichen Berechnungsgrundlagen abhängt. Die Broschüre dient daher als allgemeine Information.
„Gerade bei der erstmaligen Erhebung ist uns eine transparente und verständliche Information besonders wichtig. Die neue Broschüre soll dabei helfen, das System nachvollziehbar zu machen und erste Fragen bereits im Vorfeld zu beantworten“, so die Gemeindeverwaltung.
Die Informationsbroschüre steht auf der Internetseite der Gemeinde Linsengericht zur Verfügung. Darüber hinaus erhalten alle Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen in den betroffenen Abrechnungsgebieten mit den Bescheiden eine Broschüre.