
Am Sonntag, dem 15.03.2026 findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Linsengericht statt. Eine evtl. Stichwahl ist für Sonntag, dem 29.03.2026 vorgesehen.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 30.06.2026. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Bürgermeisterwahl 2026 findet gleichzeitig mit den Kommunalwahlen 2026 statt.
Der Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese nach außen. Er wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
Wählbar zum Bürgermeister sind
Sie sind neu nach Linsengericht gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Linsengericht wählen!
Wahlberechtigte, die neu nach Linsengericht zuziehen (oder die ihre Linsengerichter Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 22.02.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Linsengericht zu wählen. (Weitere Informationen über Kontakt, siehe seitlich.)
Allgemein gilt:
Wahlgebiet ist
Sollten Sie nach dem 1. Februar 2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie das Wahlrecht für die betreffende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.
Ihre Hauptwohnung in Linsengericht hat sich geändert?
Sie sind innerhalb von Linsengericht umgezogen:
Bei einem Umzug innerhalb von Linsengericht, von einem Ortsbezirk in einen anderen, bleiben Sie für die Wahl der Gemeindevertretung des Bürgermeisters und des Kreistags wahlberechtigt. Melden Sie sich in diesem Fall erst nach dem 1. Februar 2026 um, bleiben Sie in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten seitlich)!
Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Linsengericht wählen?
Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie
Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können!
Briefwahl - Online Wahlscheinantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Bürgermeisterwahl am 15.03.2026 und ggf. Stichwahl am 29.03.2026 haben Sie, als wahlberechtigte/r Bürger*in, die Möglichkeit, ab Montag, dem 02.02.2026 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.