Bürgermeisterwahl 2026

Allgemeine Informationen


Am Sonntag, dem 15.03.2026 findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Linsengericht statt. Eine evtl. Stichwahl ist für Sonntag, dem 29.03.2026 vorgesehen.

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 30.06.2026. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Bürgermeisterwahl 2026 findet gleichzeitig mit den Kommunalwahlen 2026 statt.


  • Was/Wer wird gewählt?

    Der Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese nach außen. Er wird von den Bürgern der Gemeinde in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

  • Wer ist wahlberechtigt?

    Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

    • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,
    • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt hat, ohne einen Wohnsitz zu haben; Entsprechendes gilt für den Ortsbezirk § 81.
  • Wer ist wählbar?

    Wählbar zum Bürgermeister sind

    • Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Ausschluss von der Wählbarkeit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 entsprechend.

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