

Die Hessische Landesregierung hat mit Verordnung vom 23.05.2025 den Wahltermin für die allgemeinen Kommunal-wahlen bekannt gegeben. Die Wahlen finden am Sonntag, dem 15.03.2026, statt.
Am Wahltag werden im Zuge der Kommunalwahlen zwei Wahlen durchgeführt: Gemeindevertretung und Kreistag. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Wahlzeit beginnt am 01.04.2026.
Die Kommunalwahlen 2026 finden gleichzeitig mit der Bürgermeisterwahl 2026 statt.
Die von den Bürgern gewählte Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung (§ 9 (1) HGO). In Linsengericht sind 27 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu wählen.
Der Kreistag wird von den wahlberechtigten Kreisangehörigen gewählt. Er ist das oberste Organ des Landkreises; er trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung (§ 8 HKO).
Weitere Informationen zur Kommunalwahl auf Kreis-Ebene finden Sie auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises unter https://www.mkk.de/landkreis/politik_1/wahlen/kommunalwahl_2026.html
Für die Kommunalwahlen sind wahlberechtigt:
Deutsche und EU-Bürger
Folgender Personenkreis kann sich zur Wahl aufstellen lassen:
Deutsche und EU-Bürger,
Sie sind neu nach Linsengericht gezogen?
Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Linsengericht wählen!
Wahlberechtigte, die neu nach Linsengericht zuziehen (oder die ihre Linsengerichter Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 22.02.2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Linsengericht zu wählen. (Weitere Informationen über Kontakt, siehe seitlich.)
Allgemein gilt:
Wahlgebiet ist
Sollten Sie nach dem 1. Februar 2026 aus einem dieser Wahlgebiete weggezogen sein, haben Sie das Wahlrecht für die betreffende Kommunalwahl verloren und können an dieser Wahl nicht teilnehmen. Ihr Wahlrecht bleibt allerdings für die Kommunalwahl bestehen, deren Wahlgebiet Sie durch den Umzug nicht verlassen haben.
Ihre Hauptwohnung in Linsengericht hat sich geändert?
Sie sind innerhalb von Linsengericht umgezogen:
Bei einem Umzug innerhalb von Linsengericht, von einem Ortsbezirk in einen anderen, bleiben Sie für die Wahl der Gemeindevertretung des Bürgermeisters und des Kreistags wahlberechtigt. Melden Sie sich in diesem Fall erst nach dem 1. Februar 2026 um, bleiben Sie in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich.
Sie waren abgemeldet?
Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!
Sie müssen bis 27.02.2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten seitlich)!
Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Linsengericht wählen?
Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie
Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können!
Briefwahl - Online Wahlscheinantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2026 haben Sie, als wahlberechtigte/r Bürger*in, die Möglichkeit, ab Montag, dem 02.02.2026 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.