Der Integrationskurs vermittelt:
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Es gibt verschiedene Arten von Integrationskursen:
Integrationskurse werden als Vollzeit- und Teilzeitkurse durchgeführt.
Vor der Teilnahme am Integrationskurs benötigen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser ist Ihrer Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich bei einem Träger für Integrationskurse anmelden.
Wenn Sie freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen wollen, müssen Sie die Teilnahme zunächst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Anschließend erhalten Sie den Berechtigungsschein.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler beziehungsweise als Familienangehörige zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt sind, erhalten Sie den Berechtigungsschein durch das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Sie können die Teilnahme am Integrationskurs beantragen:
Weitere Voraussetzungen:
Wenn Sie nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, können Sie die Teilnahme am Integrationskurs beantragen, wenn Sie
Die Zulassung ist in diesem Fall möglich, solange Kursplätze verfügbar sind.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie ebenfalls die Teilnahme an einem Integrationskurs beantragen, wenn Sie
Sie können bereits während eines laufenden Asylverfahrens zum Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie
Sie können zur Kursteilnahme ferner zugelassen werden,
Eine Zulassung ist nicht möglich:
Wenn Sie keine Kostenbefreiung erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Erstattung von 50 Prozent Ihres geleisteten Kostenbeitrags beantragen. Dafür müssen Sie innerhalb von 2 Jahren bei einem allgemeinen Integrationskurs oder innerhalb von 3 Jahren bei einem speziellen Integrationskurs nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs nachweisen: Bestehen des "Deutsch-Tests für Zuwanderer" (DTZ) und des Tests "Leben in Deutschland" (LiD).
Weiterführende Informationen:
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)