Bauleitplanung der Gemeinde Linsengericht Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ & Teiländerung des Flächennutzungsplans


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m § 12 BauGB mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 8 Abs. 3 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in der Gemeinde Linsengericht im Ortsteil Großenhausen. Es grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen und liegt nordöstlich der bebauten Ortslage von Großenhausen in ca. 500 m zur nächstgelegenen Wohnbebauung sowie westlich des Ortsteils Geislitz.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 64.815 m² (6,5 ha) und ist der Bekanntmachung beigefügt.

Ziele und Zwecke der Planung

Die Zielsetzung für das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenkraft-werk Großenhausen“ besteht in der planungsrechtlichen Ermöglichung der Errichtung eines Solarparks. Diesbezüglich sind Regelungen bezüglich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche zu treffen. Geplant ist die Errichtung von aufgeständerten Solarmodulen mit einer überschirmten Fläche von ca. 41.646 m² sowie den erforderlichen Nebenanlagen wie Trafostationen und Wechselrichter.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Die Bauleitplanung er-fordert insofern eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs. 4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sonnenkraftwerk Großenhausen“ mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht sowie Artenschutzfachbeitrag und einer Kurzstellungnahme zur Blendwirkung werden in der Zeit vom

04.03.2024 bis einschließlich 12.04.2024

im Internet wie folgt veröffentlicht:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, während der allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeit), und zwar:

Montag bis Freitag                    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung unter 06051-709-123 oder 06051-709-170.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@linsengericht.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege (schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Vorstand der Gemeinde Linsengericht, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht) abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.

Linsengericht, 21.02.2024

Der Vorstand der
Gemeinde Linsengericht

gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister