Musterstimmzettel zur Kommunalwahl am 14.03.2021


Am 14.03.2021 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. - Bei dem Wahlsystem haben alle Wähler die Möglichkeit, so viele Stimmen zu vergeben, wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Für die Wahl der Linsengerichter Gemeindevertretung kann der Wähler für die 27 zu vergebenden Sitze 27 Stimmen abgeben. Für die Ortsbeiratswahl stehen 8 Stimmen zur Verfügung. Dabei dürfen die Stimmen einzeln oder gehäuft (kumuliert) an die Wahlbewerber, aber auch an verschiedene Wahlvor­schläge (panaschiert) vergeben werden. Der Wähler kann aber auch den Wahlvorschlag unverändert annehmen, also eine Liste ankreuzen. Dann fallen alle zu vergebenden Stimmen automatisch an die Partei oder Wählergruppe. Er kann aber auch einzelne Bewerber streichen oder die verschiedenen Stim­menabgabemöglichkeit kombinieren.

Welche Möglichkeiten der Stimmabgabe bestehen, sind auf den weißen Musterstimmzetteln für die Ge­meindevertreterwahl und den grünen Musterstimmzetteln für die Ortsbeiratswahl noch einmal ausführlich erläutert. Die Musterstimmzettel stimmen inhaltlich mit den amtlichen Stimmzetteln überein. Der Wähler kann sich somit mit dem Wahlsystem vertraut machen und in Ruhe informieren.

Ebenso finden sich auf der Rückseite der Musterstimmzettel zur Gemeindevertreterwahl Informationen zu den beabsichtigten Hygienemaßnahmen, die aufgrund der bestehenden pandemiebedingten Situation vorgesehen sind. Die beabsichtigten Hygienemaßnahmen sind auch zusätzlich hier einsehbar.

Weitere Musterstimmzettel sind im Rathaus erhältlich. Außerdem befinden sich ab Mitte Februar auf der Website der Gemeinde Linsengericht unter www.linsengericht.de interaktive Musterstimmzettel zu den Wahlen. Mit diesen kann getestet werden, ob beim Kumulieren und Panaschieren eine gültige Stimmab­gabe erfolgt.

Wenn ein Wähler am Wahlsonntag verhindert ist und nicht an der Urnenwahl in seinem Wahllokal teil­nehmen kann, hat er die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal in seinem Wahlkreis schriftlich oder ab 01.02.2021 über das Internet zu bean­tragen. Hierzu muss er im Wählerverzeichnis der Gemeinde Linsengericht eingetragen sein. Darüber wird mit der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 21.02.2021 versandt wird, informiert. Auf dieser Be­nachrichtigung finden sich der Antrag sowie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der lau­fenden Nummer, unter der Wähler*innen im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Der früheste Tag zur Ausgabe von Wahlscheinen ist der 01.02.2021. Anträge müssen bis spätestens am Freitag, dem 12.03.2021 um 13:00 Uhr im Rathaus Linsengericht, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, gestellt sein.