Laubbeseitigung


Der Herbst hat Einzug gehalten und wir haben es vermehrt mit dem fallenden Laub, Sichtbehinderungen durch Nebel und trübem Wetter sowie mit rutschigen und schlüpfrigen Straßen zu tun.

Entfernen Sie das Laub von Gehwegen und Seitenstreifen und auch den Bewuchs zwischen den Bordsteinen der Gehwege und der Fahrbahnen regelmäßig und bei außergewöhnlichen Verunreinigungen (wie starkem Laubfall) unverzüglich. Schmutz und Laub sind nicht dem Nachbarn zuzukehren noch in irgendeiner Weise in den Straßenraum zu verbringen, sondern ordnungsgemäß zu entsorgen.

Nasses Laub auf den Gehwegen erhöht die Unfallgefahr. Rutscht ein Fußgänger auf nassem Laub aus, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Gemeinde Linsengericht weist aufgrund des Laubfalls alle Grundstückseigentümer auf ihre Reinigungspflicht für die Gehwege nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Linsengericht hin:
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die Gehwege entlang seines Grundstückes sauber zu halten. Dazu gehört auch die Beseitigung von Laub. Das Laub ist nach Beendigung der Säuberung unverzüglich zu entfernen. Es ist nicht zulässig, anfallendes Laub auf die Straße oder in die Regenabläufe zu kehren. Dadurch werden die Straßenrinnen und Gullys verstopft und das Regenwasser kann nicht mehr abfließen.

Helfen Sie mit, Linsengericht sicherer zu machen und sauber zu halten.