Der direkte Draht ins Rathaus


Illegal abgelagerter Müll, Straßenschäden, Schäden an Gehwegen und Geländern, fehlende Hinweisschilder, Vandalismus am Wartehäuschen oder auf dem Friedhof, defekte Spielgeräte: Wer in Gelnhausen, Linsengericht oder Gründau Mängel im öffentlichen Raum feststellt, konnte diesen bereits in der Vergangenheit über die kommunalen Internetauftritte unbürokratisch und unkompliziert melden. Nun ist diese Möglichkeit über den Online-Mängelmelder noch leichter gegeben., Der neue Mängelmelder ist ein aktualisierter Bürgerservice, der ab sofort in allen drei Kommunen verfügbar ist.

Der Mängelmelder ist ein Online-Meldesystem, mit dem die Bürger:innen einen Mangel, den sie in Gelnhausen, Gründau oder Linsengericht im öffentlichen Raum entdeckt haben, unkompliziert und ortsgenau digital melden können. Die eingegangenen Meldungen werden dann in den entsprechenden Fachabteilungen der einzelnen Kommunen geprüft und bearbeitet.
Seit Mai 2021 arbeiten die Stadt Gelnhausen und die Gemeinden Gründau und Linsengericht im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) gemeinsam an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses verpflichtet Kommunen dazu, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Projektleiter Vadim Eidmiller koordiniert die Umsetzung des OZG in den drei kooperierenden Kommunen.

Inzwischen bietet jede der drei Kommunen annähernd 100 Verwaltungsleistungen auch digital an. So kann beispielsweise das Abbrennen eines Lagerfeuers auch über die Homepage angemeldet und eine Geburtsurkunde oder ein Führungszeugnis online beantragt werden. Ganz aktuell bieten Gelnhausen, Gründau und Linsengericht unter dem Begriff „Hundehaltung“ die An- und Abmeldung von Hunden an. Es gibt auch Leistungen, bei denen eine Kommune bei der Online-Stellung Pionierarbeit leistet und die anderen dann später nachziehen. So bietet Gelnhausen ganz aktuell die Anmeldung zur Abholung von Sperrmüll auch digital an. In Gründau können Menschen mit einer Schwerbehinderung eine Parkerleichterung/einen Parkausweis auch digital neu beantragen oder verlängern. Und in Linsengericht ist die Verwaltungsleistung „Grundsteuer“ nun auch online erreichbar.  Damit können Nutzer:innen den Übergang eines Grundstücks (beispielsweise durch Verkauf, Schenkung, Erbe etc. ) zum Zweck der Festsetzung der Grundbesitzangaben anzeigen.

Ein bewährtes bürgernahes Instrument für das Beschwerdemanagement ist ab sofort aktualisiert in allen drei IKZ-Kommunen digital verfügbar. Bürger:innen werden im Mängelmelder durch ein leicht verständliches Online-Formular geführt. Angaben wie Art und Ort des Mangels, gegebenenfalls eine Beschreibung des Mangels und die Personalien der Person, die den Mangel meldet, werden abgefragt. Geodaten können dabei die Abläufe vereinfachen. Die Mängel sind in die Kategorien Pflanzen und Tiere, Öffentliche Anlagen, Straßen, Verunreinigungen und Müll sowie „Weitere“ unterteilt. Wählt der Nutzer/die Nutzerin eine Kategorie per Klick aus, öffnet sich ein weiterer kleiner Mängelkatalog. Unter „Öffentliche Anlagen“ finden sich dabei beispielsweise Mängel wie „Öffentliche Gebäude beschädigt“, „Schäden an Plätzen und Grünanlagen“ oder „Spielgeräte beschädigt“. Auch hier ist eine Auswahl per Mausklick möglich. Alle Mängel können aber über die vorgegebenen Textbausteine hinaus auch in einem gesonderten Textfeld ausführlicher beschrieben werden. Ein Foto kann ebenfalls beigefügt werden. Per E-Mail werden die Anliegen dann an die zuständigen Fachbehörden im Rathaus weitergeleitet und bearbeitet. Das Beschwerdemanagement-System wird in allen drei Kommunen durch die ekom21, das Kommunale Gebietsrechenzentrum Hessen, bereitgestellt.

Bürger:innen, die keinen Internetzugang haben, können Mängel aber auch weiterhin über die klassischen Wege persönlich, per Post oder telefonisch bei den drei Kommunen melden.

Bildunterschrift: Zuständinger Mitarbeiter für die Erstellung von Onlinedienstleistungen - Prozessdesigner Nico Müller