Verbot Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern


Der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises erlässt in seiner Aufgabenstellung als Untere Wasserbehörde folgende wasserrechtliche Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Gewässerbenutzungen im Rahmen des Anlieger- oder Eigentümergebrauches:

  1. Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) werden bis auf Weiteres untersagt

2. Bis in das Gewässer verlegte Pumpen oder Entnahmeschläuche sind zu entfernen

3. Hiervon ausgenommen sind der Gemeingebrauch zum Tränken von Vieh, Schöpfen mit Handgefäß oder kurzzeitige Wasserentnahmen zum unmittelbaren Gießen von Pflanzen zur Nahrungsmittelgewinnung zum Eigenbedarf

4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet

5. Die Verfügung tritt in Kraft mit Datum der ersten Veröffentlichung

Gründe: Der Gesetzgeber lässt erlaubnisfreie Gewässerbenutzungen im Rahmen des Anlieger- oder Eigentümergebrauches unter engen Voraussetzungen zu, die bei der gegenwärtigen Niedrigwasserabflüssen unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses nicht mehr gegeben sind. Insbesondere die Summenwirkung von einer Vielzahl praktizierter Wasserentnahmen kann zu einer Verschlechterung der Auswirkungen von Niedrigwasser führen. Die anhaltende Trockenheit infolge fehlender Niederschläge führten dazu, dass die mit Pegel ausgestatteten Gewässer nur noch eine Wasserführung nahe und unterhalb des MNQ (mittlerer Niedrigwasserabfluss) aufweisen.

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