Rede zur Einbringung des Haushaltes 2024


Einbringung Haushalt 2024           

Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren:

Den 22.igsten Haushalt meiner Amtszeit bringe ich nach entsprechender Vorbereitungszeit als den ersten Produkthaushalt unter Voraussetzungen ein, die sich gegenüber 2023 nochmals deutlich verschlechtert haben. Ziel dieser Form des Haushalts ist eine verbesserte Verwaltungssteuerung mit einer Kosten- und Leistungsrechnung.

Neben Corona haben wir es mit einer Wirtschaftskrise, hoher Inflation, gestiegenen Baukosten und steigenden Zinsen zu tun. Die Energiekrise beschäftigt weiterhin die gesamte Weltwirtschaft. Die Klimaerwärmung bringt kaum beherrschbare und regelmäßig wiederkehrende Unwetter und Starkregenereignisse mit sich. Die Kriege in der Ukraine, dem Gazastreifen, Bergkarabach und in vielen Regionen der Welt hinterlassen ihre Spuren. Wenn in dieser Situation ein Narzisst in Amerika an die Macht käme, wollen wir uns erst gar nicht vorstellen, wie es um uns bestellt wäre. Die Welt gerät aus den Fugen.

All diese Entwicklungen führen dazu, dass die Kommunen aufgrund der geringen Zuweisungen des Bundes und Landes vor riesigen Herausforderungen stehen. Die Flüchtlinge kommen aktuell in größerer Anzahl, so dass wir weitere Unterkünfte benötigen. Auch wenn nun in Berlin Maßnahmen ergriffen werden, so kann man nur hoffen, dass sich die Zahlen der Zuweisungen bald verringern. Drei weitere Unterkünfte sind in Planung, danach fehlen Standorte für die Gebäude.

Ich will auch deutlich machen, dass die Aufwendungen der Gemeinde enorm sind und mit der Hoffnung verbunden, entsprechende Kostenerstattungen zu erhalten. Die vom Land angekündigten 50 Millionen Euro Unterstützung reichen für 428 Landkreise und Kommunen in Hessen bei Weitem nicht aus. Kommunalminister Peter Beuth von der Landesregierung argumentiert folgendermaßen: Zitatanfang: Wenn die Kommunen vor Ort weniger Haushaltsmittel für die Daseinsvorsorge zur Verfügung haben, werden notwendige Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung so minimiert, dass die Erhöhung von Steuern in unseren Städten und Gemeinden droht. Damit unsere Kommunen weiterhin auf solider wirtschaftlicher Basis agieren können, muss sich der Bund stärker finanziell engagieren“. Zitatende.

Dieses Zitat mag für die Beteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe gelten, jedoch vergisst der gute Mann seine eigene Zuständigkeit bei den Kitakosten.

Auch Finanzminister Michael Boddenberg sieht die Kommunen aufgrund der zunehmenden Flüchtlingskosten an einem finanziellen Kipppunkt. Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf den gemeindlichen Haushaltsausgleich hat?

Ich gehe wie all die Jahre zuvor davon aus, dass den Kommunen aus Wiesbaden keine großartigen Hilfen zukommen werden. Solange das Land sich rühmt, dass der kommunale Finanzausgleich seit Jahren ständig anwächst und auch in diesem Jahr einen neuen Rekordwert erreicht hat, können die kommunalen Spitzenverbände fordern was sie wollen, ohne gehört zu werden. Deren Vorsitzende fordern wie folgt: „Viele kommunale Haushalte laufen schon auf Reserve. Bevölkerung, Wirtschaft und die kommunalpolitisch Verantwortlichen haben in den letzten Jahren große Anstrengungen für ausgeglichene Haushalte umgesetzt. Das ist nicht wiederholbar“.

Hoffen wir, dass auf der Grundlage der gestrigen Einigung des Kanzlers mit den Ministerpräsidenten zumindest mehr finanzielle Unterstützung in der Flüchtlingsfrage für die Kommunen tatsächlich zu erwarten ist. Es bleibt auch die Frage, welche Mittel das Land weitergibt.

Unser Haushalt 2024 kann aufgrund der o.e. Schilderungen nicht ausgeglichen werden. Jedoch kann das Defizit durch Entnahmen aus den Rücklagen und der vorhandenen ungebundenen Liquidität kompensiert werden. Ohne große Veränderungen ist dieser eingebrachte Haushalt genehmigungsfähig, sofern das Ergebnis 2023 deutliche Reduzierungen ausweist. Auch wenn die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 im Auge behalten werden muss, sind die Zahlen für 2024 maßgeblich. Gerade in dieser schwierigen Zeit kann und muss es die Aufgabe des Landes sein, seine Kommunen deutlich besser finanziell auszustatten.

Die guten Nachrichten sind, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine Erhöhungen bei der Grund- und Gewerbesteuer geplant sind. Auch beim Friedhof und den Kindertagesstätten sieht dieser Entwurf keine Erhöhungen vor. Einziger Wermutstropfen sind Abwasser und Abfallgebühren, welche auf Grundlage von Kalkulationen kostendeckend berechnet werden mussten. Durch die Eigenkontrollverordnung müssen unsere Schmutzwasserkanäle regelmäßig untersucht und instandgehalten werden.

Das Niederschlagswasser müsste von 0,35 Euro auf 0,59 Euro pro cbm, das Schmutzwasser von 1,37 Euro auf 2,17 Euro pro cbm erhöht werden.

Schlechter sieht es bei den Abfallgebühren aus, die sich bis zu 100 % erhöhen. In der Vergangenheit hatten sich die Transportgebühren bereits nach einer europaweiten Ausschreibung für das Jahr 2022 verdoppelt. Nachdem auch der Main-Kinzig-Kreis als Entsorger die Preise deutlich angepasst hat, wurden unsere vorhandenen Rücklagen vollständig aufgebraucht. Eine geringere Kostendeckung wäre bei dieser Haushaltslage nicht zielführend. Im Gegenteil, wir müssen die Menschen sensibilisieren, die Mülltrennung ernst zu nehmen und die Fehlwürfe zu unterlassen. In einer größeren Aktion werden wir insbesondere beim Biomüll auf die ordnungsgemäße Entsorgung hinweisen, um so zumindest überhöhte Kosten für diese Fehlwürfe zu minimieren.

Ich bin guter Hoffnung, dass dieser Haushalt auch beschlossen werden kann. Die Inhalte sind im Ergebnishaushalt fast allesamt Pflichtaufgaben, die es zu erfüllen gibt. Wie im letzten Jahr sind Maßnahmen – insbesondere bei den Instandhaltungskosten – aufgelistet, die nur umgesetzt werden können, sofern die personellen Kapazitäten in der Verwaltung vorhanden sind. Dadurch sind wir aber flexibler in der Umsetzung, weil die Auswahl der Maßnahmen deutlich größer ist. Außer- oder überplanmäßige Ausgaben lassen sich so vermeiden. Auch durch die Verlegung des Glasfaserkabels sollten wir bedenken, die geplanten Straßen erst zu sanieren, wenn die Maßnahmen komplett vorher abgeschlossen wurden.

Warum befinden sich die Kommunen in einer äußerst schwierigen finanziellen Notlage?

Die gesetzlichen Vorschriften für die Kinderbetreuung werden permanent nach oben angehoben. Der Personalschlüssel wird wie im Gute Kita Gesetz einfach erhöht, obwohl wissentlich wenig Fachpersonal zur Verfügung steht. Für Linsengericht bedeutet dies zusätzliche 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Anteil des Landes Hessen an den Gesamtkosten der Kindertagesstätten beträgt gerade einmal 17, die Beteiligung der Eltern 5 %.

Unser Defizit beläuft sich mittlerweile auf rund 5 Millionen Euro, die der Linsengerichter Steuerzahler aufbringen muss.

Im sensiblen Friedhofsbereich wären für die Einhaltung der HGO deutliche Gebührenerhöhungen erforderlich. Das Defizit beträgt mittlerweile über 200.000 Euro. Ich glaube und setze voraus, dass wir hier sehr behutsam vorgehen sollten. Durch die Gesamtdeckung des Haushalts können wir noch diesen Anteil decken.

Im Zuge der allgemeinen Kostenerhöhungen wäre zumindest eine Diskussion über die adäquate Anhebung der Elternbeiträge für das neue Kitajahr zu empfehlen.

Dieses Defizit belastet die kommunale Selbstverwaltung und schränkt uns alle ein. Durch die geringe Kostenbeteiligung des Staates an der Kinderbetreuung, der wichtigsten Funktion bei der Kindererziehung in frühestem Stadium, wird sich der Verantwortung entzogen. Dass das Land Hessen seine Städte und Kommunen im Stich lässt, wiederhole ich seit 20 Jahren und zwingt damit die kommunalen Mandatsträger, also sie alle hier im Raum bzw. solche, die Verantwortung tragen, demnächst über massive Steuererhöhungen die ureigensten Aufgaben des Landes zu finanzieren. Die Heimatumlage ist der Beleg für diese Feststellung.

Unsere Rücklagen sind mittlerweile zum 31.12.2022 auf 18.540.000 Euro angewachsen. Die Gründe hierfür liegen hauptsächlich in nicht ausgeführten Maßnahmen und Projekten aus Vorjahren. Es ist seitens der Verwaltung nicht möglich, die im Haushalt aufgelisteten Maßnahmen vollumfänglich umzusetzen. Zwei Großprojekte – Kita Traumwerkstatt und Feuerwehrhaus Eidengesäß - konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Nun folgen das Feuerwehrhaus Süd-West – der Baubeginn ist bereits erfolgt- und die Erweiterung des Rathauses, hier wird im Februar 2024 begonnen.

Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu verdeutlichen und möglichst dafür zu sorgen, dass beschlossene Projekte auch umgesetzt werden, haben wir Maßnahmen aus den Vorjahren aktualisiert und im Haushalt 2024 zum Ansatz gebracht. Dadurch reduzieren wir die Haushaltsreste und werden übersichtlicher.

Die Ansätze bei den Steuereinnahmen beruhen auf den Orientierungsdaten [BT1] des Landes Hessen.

Die Pflichtaufgaben der Gemeinde wachsen ständig. Der IT-Bereich ist aktuell sehr gut aufgestellt. Die Vorgaben des OZG sind erfüllt. Wir arbeiten derzeit an der Einführung der E-Akte und der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind total motiviert und begleiten das Thema. Diese sind der Garant für das Gelingen des sehr zeitaufreibenden und kostenintensiven Projektes.

Letztlich verbleibt den Gemeinden zum Haushaltsausgleich in den kommenden Jahren nur die Erhöhung der Grund-und/oder Gewerbesteuer. Ich erwähne es noch einmal ganz deutlich, dass wir nur durch Entnahme aus den Rücklagen den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich erreichen. Unsere Situation wäre signifikant besser, würden zumindest 65 % der Kitakosten vom Land Hessen finanziert.

Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts steigen auf nunmehr 33.721.000 Euro, denen Einnahmen von 29.519.000 Euro gegenüberstehen. Somit beträgt der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis 4.202.000 Euro.

Im Finanzhaushalt werden die Kosten unserer Investitionen auf 13.004.000 Euro beziffert. Hierzu ist die Kreditaufnahme in Höhe von 5.900.000 geplant.

Die wichtigste Kennzahl des Haushaltes ist der Zahlungsmittelfluss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Dieser weist für 2024 einen Betrag von Minus 3.030.000 Euro aus. Grundsätzlich muss der ausgewiesene Betrag für die Tilgung erreicht werden. Dieser und in den Folgejahren berechneter Betrag müssen durch die Rücklagen und/oder den ungebundenen Finanzmitteln gedeckt werden. Reichen diese Mittel nicht aus, müssen entsprechende Erhöhungen bei den Steuern und Gebühren erfolgen.

Beim Haushalt 2023 hatten wir für das Jahr 2024 bereits Erhöhungen bei der Grundsteuer eingeplant. Aufgrund der aktuellen Finanzsituation können wir aber darauf verzichten und verschieben die Erhöhung ins folgende Jahr in der Hoffnung, dass das Land Hessen deutliche Änderungen im Finanzausgleich zu Gunsten der Gemeinden vornimmt und dadurch die Finanzlage entspannt.

Unsere Personalkosten steigen wiederum durch die Zunahme an erforderlichem Personal in den Kindertagesstätten und der Verwaltung. Hinzu kommen deutliche Tarifanpassungen für die Löhne und Gehälter. Diese Berechnungen erfolgen derzeit aufgrund der aktuellen Tarifdiskussion im öffentlichen Dienst und werden vom Gemeindevorstand entsprechend im Verlauf der Beratungen eingebracht.

Das Feuerwehrhaus in Eidengesäß wurde eingeweiht und dem Betrieb übergeben. Hier gilt nochmal mein besonderer Dank den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung, den ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Wehr aus Eidengesäß und der Gemeindebrandinspektion.

Aktuell laufen die Planungen für das Feuerwehrhaus Süd-West auf Hochtouren. Die Erdarbeiten wurden begonnen. Wir hoffen, dass im Sommer 2025 das Haus seiner Bestimmung übergeben werden kann. Demnächst wird für den offiziellen Baubeginn eine Grundsteinlegung erfolgen.

Die Vorschriften für die Sicherheit in den Feuerwehrhäusern werden signifikant verschärft. Was über 30 Jahre Bestand hatte, wird in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptiert. So wird es auch in Geislitz und Altenhaßlau bauliche Veränderungen geben müssen. Gesetzliche Vorschriften zwingen zu einer Neubetrachtung der baulichen Situation vor Ort. Erste Absprachen mit dem Brandschutzaufsichtsdienst sind erfolgt. Mögliche Maßnahmen sind im Haushalt bereits etatisiert. Die Pläne hierfür werden noch erstellt.

Der Fortschritt der Zeit lässt uns nicht an alten Gewohnheiten festhalten. Leider bedeutet dies in Konsequenz hohe Kosten für die Gemeinde.

Die Planung des Erweiterungsbaus des Rathauses ist abgeschlossen und die Ausschreibungen laufen bzw. werden vorbereitet. Die Bauarbeiten sollen Anfang des Jahres 2024 beginnen.

Dass wir auf einem sehr guten Weg in Linsengericht sind, zeigen die Gewerbesteuereinnahmen auf einem hohen Niveau. Aktuell rechnen wir für 2023 mit rd. 6.700.000 Euro. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 6.000.000 Euro ist dies eine Erhöhung um 700.000 Euro.

Diese Entwicklung soll mit der Erschließung vom Weinberg 2 weiter ausgebaut werden. Wir benötigen zahlungskräftige Unternehmen, um die hohen Kosten zu decken. Gleichzeitig betreiben wir aber auf allen Gebieten eine zukunftsorientierte Politik. Die Nahversorgung ist mit den neuen Märkten REWE, Aldi und dem Drogeriemarkt Müller gesichert. Es wird behindertengerechte Wohnungen geben. Ferner ist die ärztliche Versorgung mit den ansässigen Hausärzten an teilweise neuen Standorten gesichert.

Die Erschließungsarbeiten im Baugebiet „Im Weißgrund“ in Geislitz sind abgeschlossen. Die ersten Gebäude stehen bereits oder sind im Bau. Viele junge Menschen freuen sich trotz der schwierigen finanziellen Situation auf ihr Eigenheim.

Der Ausbau der barrierefreien Bushaltestellen wird fortgesetzt und nähert sich bald dem Abschluss.

Nachdem nun die Thematik „Straßenausbaubeiträge“ in drei öffentlichen Veranstaltungen dezidiert vorgestellt wurde, ist das weitere gemeinsame Vorgehen der Fraktionen abzustimmen.

Die Fraktionsvorsitzenden werden über die Sitzungen des Gemeindevorstands durch Erhalt der Protokolle ständig auf dem Laufenden gehalten. Somit ist den Fraktionen immer bekannt, welche Maßnahmen und Auftragsvergaben aktuell sind. Ebenso über aktuelle Entwicklungen bei laufenden Maßnahmen. Ich verweise an dieser Stelle auf unsere Homepage. Derzeit führen wir das Bautagebuch zum Feuerwehrhaus Süd-West mit entsprechenden Bildern zum Baufortschritt.

Wir müssen dies Jahr noch rund 40 Flüchtlinge aufnehmen, für die Unterkünfte in Altenhaßlau und Eidengesäß zur Verfügung stehen. Für weitere Aufnahmen sind Unterkünfte zu beschaffen und aufzustellen. Hierfür sind der Festplatz in Geislitz sowie der alte Sportplatz in Altenhaßlau vorgesehen. Die Vorbereitungen hierfür sind im Gange.

Die Planungen für ein Rückhaltebecken zum Hochwasserschutz für den Hasselbach sind am Laufen. Am 15.11. finden Gespräche mit den möglichen Eigentümern der betroffenen Grundstücke statt. Ich erwähne es an dieser Stelle ganz deutlich: Hochwasser ist nicht gleich Starkregen- bzw. Oberflächenwasser. Leider werden diese Begriffe oft vorsätzlich missbräuchlich verwendet.

Obwohl es noch viel zu berichten gäbe, schließe ich mit meinen Ausführungen, weil sich doch in den Beratungen viele Schnittpunkte ergeben und ich mich damit wiederhole.

Zum Schluss gebe ich allen Fraktionen mit auf den Weg, die finanzielle Situation nicht mit weiteren und in dieser Zeit unpassenden Anträgen zu strapazieren, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Verwaltung nicht umgesetzt werden könnten. Der vorliegende Haushalt beinhaltet wichtige gemeindliche Projekte und wir versuchen, diese bei rechtzeitig vorliegender Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht auch umsetzen zu können. Je länger der Zeitraum des Jahres nach Genehmigung, je mehr Maßnahmen werden abgearbeitet.

Der Gemeindevorstand wird im Laufe der Beratungen weitere Änderungen einbringen, die erst nach Feststellung des Haushalts bekannt wurden. Beispielhaft werden sich laut einer Mitteilung des HSGB die Schlüsselzahlen um 280.000 Euro reduzieren. Ebenso hat Landrat Thorsten Stolz schriftlich angekündigt, die Kreisumlage um 3,0 und die Schulumlage um 1,0 Punkte anzuheben, welche nicht in dieser Höhe einkalkuliert wurden.

Zur nächsten Sitzung des HFDA werden Vorschläge eingebracht, wie und in welcher Form dieser Haushalt trotz dieser Verschlechterungen noch genehmigungsfähig sein kann.

Sollten darüber hinaus zusätzliche Aufwendungen und Ausgaben beschlossen werden, muss der Zahlungsmittelfluss berechnet werden. Erst danach kann die Aussage getroffen werden, ob eine Genehmigung aussichtsreich erscheint. Ein Haushaltskonsolidierungskonzept sollte vermieden werden.

In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses werden alle erforderlichen Informationen vom Kämmerer und den Abteilungsleitungen gegeben. Ich biete auch wiederum an, dass der Kämmerer Theo Bock in Absprache in den Fraktionssitzungen den Haushaltsplanentwurf erläutert und präsentiert.

Mein Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die diesen Haushalt für die heutige Einbringung erarbeitet haben.

Dieser Haushaltsentwurf wurde am 30.10.2023 im Gemeindevorstand festgestellt. Sie alle haben Ihn heute bereits per Mail erhalten.

Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für ihre Aufmerksamkeit und wünsche mir verantwortungsvolle und zielführende Beschlüsse in den Gemeindegremien.