Informationen zur Änderung der
Abfallsatzung


Zu § 15 - Gebühren

Es werden zum 01.01.2024 neue Gebühren für die Deckung des Teilhaushaltes gemäß Abs. 1 festgelegt.


  1. Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    a.     Restmüll

60 l Gefäß

231,00 Euro/Jahr

80 l Gefäß

308,00 Euro/Jahr

120 l Gefäß

461,00 Euro/Jahr

240 l Gefäß

923,00 Euro/Jahr

1,1 cbm Gefäß
(14-tägige Leerung)

4.228,00 Euro/Jahr

1,1 cbm Gefäß
(wöchentliche Leerung)

8.457,00 Euro/Jahr

     

     b.       Biomüll

80 l Gefäß

62,00 Euro/Jahr

120 l Gefäß

92,00 Euro/Jahr

240 l Gefäß

185,00 Euro/Jahr


2. Absatz 3 wird wie folgt geändert:

Sonderregelung für Grundstücke, die mit bis zu zwei Personen bewohnt werden:

60 l Restmülltonne             106,00 Euro / Jahr

Die Gefäße für bis zu zwei Personen-Haushalte sind/werden auf Antrag mit einem roten Deckel gekennzeichnet.
Zudem werden sie in einem Rhythmus von 4 Wochen geleert.


3. Absatz 4 wird wie folgt geändert:

Restmüllsäcke werden zum Stückpreis von 8,00 Euro abgegeben. Kompostierbare Säcke für Bioabfälle werden zum
Stückpreis von 6,00 € abgegeben.