Brennholzverkauf


Bei der Gemeinde Linsengericht werden ab sofort wieder Brennholzbestellungen für das Frühjahr 2026 entgegengenommen.

Um eine nachhaltige Bewirtschaftung des Gerichtswalds aufrecht erhalten zu können, wird der Holzverkauf auf insgesamt 1.000 Festmeter begrenzt. Grundlage für eine Bestellung ist die Vorlage der Feuerstättenbescheinigung vom Schornsteinfeger, sofern diese der Gemeinde noch nicht vorliegt. Des Weiteren ist der „Motorsägeschein“ zwingend erforderlich, wenn selbstständig das Holz aufgearbeitet wird. Die Bescheinigungen sind der Bestellung in Kopie beizufügen. Sollte kein eigenes Motorsägenzertifikat vorliegen, ist das Zertifikat desjenigen vorzulegen, der die Aufarbeitung des Holzes übernimmt. Der Nachweis ist auch zu erbringen, wenn eine Firma das Holz aufarbeitet.

Auch in diesem Jahr ist wieder nur eine Bestellung je Haushalt für Linsengerichter Bürger möglich.

Es kann keine Garantie gegeben werden, dass ausschließlich Buche bereitgestellt wird. Sollte eine andere Baumart zugeteilt werden, wird das selbstverständlich beim Preis berücksichtigt. In Einzelfällen sind auch Mischpolter möglich.

Wie im vergangenen Jahr sind Kürzungen der Bestellmenge durch die Gemeinde möglich, weil die Gesamteinschlagmenge begrenzt werden muss. Der Zeitraum, in dem Bestellungen von Brennholz bei der Gemeinde Linsengericht möglich sind, wird in diesem Jahr vom 01.10. bis zum 31.10.2025 befristet. Mit einer Zuteilung des Brennholzes ist frühestens ab März 2026 zu rechnen.

Bestellungen können per Bestellschein ab heute bis 31.10.2025 bei der Gemeindeverwaltung abgebeben oder per Email an bauamt@linsengericht.de übersandt werden. Der Bestellschein ist im Rathaus (Information) oder auf der Homepage der Gemeinde Linsengericht erhältlich.