Du interessierst Dich für deine Gemeinde und deren Wirken, möchtest für unsere Bürger tätig sein, freust dich auf ein angenehmes Arbeitsklima und auf vielseitige Aufgaben? Dann freuen wir uns auf über deine Bewerbung.
Die Gemeinde Linsengericht (9.900 Einwohner) im Main-Kinzig-Kreis bietet einespannende und praxisnahe
Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) mit der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung
Ein gutes Basiswissen über den Aufbau und die Organisation einer Verwaltung sowie fundierte Rechts- und Datenverarbeitungskenntnisse bilden die Grundlage für diese Tätigkeit, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Im Laufe der 3-jährigen Ausbildungszeit wird der/die Auszubildende an die Materie herangeführt und mit dem Berufsinhalt systematisch vertraut gemacht. Dafür werden im Rahmen der Ausbildungszeit die verschiedenen Fachbereiche der Gemeindeverwaltung durchlaufen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
sämtliche Verwaltungsaufgaben der Gemeindeverwaltung von den Finanzen über Standesamt, Bau-, Personal-, Haupt- oder Ordnungsangelegenheiten bis hin zum Bürgerservice. Erarbeiten von Verwaltungsentscheidungen sowie Beratung unserer Bürger in vielen Rechts- und Aufgabengebieten.
Wir bieten:
Das bringen Sie persönlich mit:
Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt.
Ehrenamtliches Engagement wird bei der Gemeinde Linsengericht gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, geben Sie dies bitte bei Ihrer Bewerbung an.
Wenn Interesse an der Ausbildung und der Gemeindeverwaltung besteht, freuen wir uns über die schriftliche Bewerbung entweder
per E-Mail (Anhänge im PDF-Format) an personalamt@linsengericht.de oder schriftlich an
Gemeindevorstand Linsengericht, Fachbereich Personal, Amtshofstr. 1, 63589 Linsengericht
Die Bewerbungsfrist endet am 15.12.2025
Gerne stehen für nähere Auskünfte Frau Kuntner-Desch unter der Rufnummer 06051 709 1201 oder Frau Krieg unter Rufnummer 06051 709 1203 oder unter der E-Mail: Personalamt@Linsengericht.de zur Verfügung.
Mit Einreichung der Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens entsprechend des § 23 HDSIG zu. Ihre Daten werden mit dem Eingang Ihrer Bewerbung bis sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und anschließend gelöscht. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Linsengericht, 06.11.2025
Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht
gez.
Albert Ungermann
Bürgermeister