Für jede Art von Aufgrabungen bzw. Aufbrüchen, die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen. Dieser ist formlos beim Bauamt der Gemeinde Linsengericht einzureichen.
Gleichzeitig ist es erforderlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Für die Erteilung von Erlaubsnissen und Genehmigungen, die nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich werden und in die Zuständigkeit der Verkehrsbehörden fallen, werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Umfang und Dauer der Maßnahme und können aus dem Richtsatz für Gebühren und Maßnahmen im Straßenverkehr entnommen werden.