Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen nach dem Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Gemarkung Geislitz, Neubaugebiet „Im Weisgrund“


Es wird bekannt gemacht, dass in der Gemarkung Geislitz, im Neubaugebiet „Im Weisgrund“, im Bereich der Straßen „Zum Feld“, „Im Weisgrund“, „Blütengarten“, „Leimertshohle“, „Im Kleegarten“ und „Am Falkenrain“, Flur 2, für die Flurstücke:

76, 79/2, 81/4, 82/1, 82/3, 83/2, 85/6, 89/1, 89/4, 100/4, 100/5, 102/2, 102/3, 102/4, 103/4, 103/5, 104/36, 104/41, 105/1, 106/3, 139/81, 144/68, 145/68, 192 bis 196, 197/1 und 198 bis 220

Grenzfeststellungen und Abmarkungen nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) vom 6. September 2007 (in der derzeit gültigen Fassung) vorgenommen wurden.

Über die Maßnahme und deren Ergebnis wurde eine Niederschrift aufgenommen. Diese Niederschrift sowie die Skizze zur Niederschrift können von den betroffenen Grundstückseigentümern vom 27.02.2023 bis 27.03.2023 von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 - 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Vermessungsbüros Müller & Richter, Herzbachweg 71, 63571 Gelnhausen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen das Ergebnis der Grenzfeststellung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Holger Müller, Herzbachweg 71, 63571 Gelnhausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden. Die Maßnahme gilt zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Linsengericht, 17.02.2023

Der Vorstand der der Gemeinde Linsengericht

gez.
i.V. Markus Luderer
1. Beigeordneter