Gefahrgutüberwachung

Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk für den Altkreis Gelnhausen und Schlüchtern ist für die Gefahrgutüberwachung von insgesamt 16 Städten und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis zuständig.

Zu den Leistungen gehören:

  • Durchführung von Gefahrgut-Betriebskontrollen
  • Durchführung Gefahrgut-Fahrzeugkontrollen im Zuständigkeitsbereich im ruhenden Verkehr
  • Beratung und Aufklärung von Unternehmen die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, wie z. B.:
    - Reinigungsfirmen, Hausservicedienste
    - Hersteller und Versandhandel für Kosmetika
    - Bau- und Verbrauchermärkte sowie Einzel- und Großhändler
    - Kfz-Werkstätten, Karosseriewerkstätten, Lackierereien, Tankstellen, KFZ-Ersatzteilehandel
    - Bauhöfe, Kläranlagen, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Schwimmbäder
    - Eigenbetriebe der Kommunen und des Kreises
    - Abfalltransport- und Abfallentsorgungsunternehmen
    - Metall- und Kunststoffverarbeitende Unternehmen
    - Alle Arten von Handwerksbetrieben
    - Automobilzulieferer, Chemische Industrie
    - Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte, Kurbetriebe
    - Speditionen, Transportunternehmen (Stückgut, Schüttgut und Tank)
    - Kurierdienste


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