Bauleitplanung der Gemeinde Linsengericht Bebauungsplan "1. Änderung und Erweiterung In der Sälenhecke", OT Großenhausen


Die Gemeinde Linsengericht veröffentlicht ihre förmlichen öffentlichen Bekanntmachungen gem. § 6 der Hauptsatzung in der Gelnhäuser Neuen Zeitung – nach diesem Veröffentlichungstermin richten sich die Rechtsmittelfristen.

Die Bekanntmachungen werden auf der Website der Gemeinde Linsengericht
zusätzlich nachrichtlich zur Kenntnis eingestellt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linsengericht hat in ihrer Sitzung am 21.03.2023 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I. S. 2808), den für den Ortsteil Großenhausen erstellten Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung In der Sälenhecke“ als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet ist aus dem beiliegenden Lageplan zu ersehen.

Der von der Gemeindevertretung Linsengericht am 21.03.2023 beschlossene Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung In der Sälenhecke“, Gemeinde Linsengericht, OT Großenhausen, wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Ab sofort wird die Satzung mit Begründung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Linsengericht, OT Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, Bauamt, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 2 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtlichen Mängel der Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie auf § 44 Absatz 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteilen, wenn sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Die allgemeinen Dienststunden (Kernarbeitszeiten) bei der Gemeindeverwaltung Linsengericht sind:

Montag bis Freitag                    08.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Linsengericht, 11.07.2023

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.

Albert Ungermann
Bürgermeister

Ausfertigungsvermerk:

Die durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 21.03.2023 beschlossene Satzung - Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung In der Sälenhecke“ der Gemeinde Linsengericht, OT Großenhausen wurde durch den Bürgermeister am 21.03.2023 handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt.

Linsengericht, 11.07.2023

Der Vorstand
der Gemeinde Linsengericht

gez.

Albert Ungermann
Bürgermeister